Das transatlantische Freihandelsabkommen

13 März, 2014

3487 280x280Das Transatlantische Freihandelsabkommen

(TTIP)

Artikel von Dr. C. P. Dorian

Politiker von Berlin bis Brüssel reden nicht gerne über das, was in dem angestrebten Vertrag zum transatlantischen Freihandelsabkommen stehen soll. Ein Blick auf die bekannt gewordenen Teile der Blaupausen läßt ahnen, was Europas Bürger nicht zu früh erfahren sollen. Der offizielle Name des neuen Projekts lautet „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, abgekürzt TTIP.

Dieses transatlantische Handels- und Investitionsabkommen soll die Privilegien von Konzernen und Investoren absichern und sogar noch ausweiten. So wollen die EU und die USA ihre jeweiligen Standards in „nicht handelspolitischen“ Bereichen vereinheitlichen.

Diese angestrebte „Harmonisierung“ orientiert sich erwartungsgemäß an den Interessen der Konzerne und Investoren. Werden deren Standards nicht erfüllt, können zeitlich unbegrenzte Handelssanktionen verhängt werden. Oder es werden gigantische Entschädigungen für die Unternehmen fällig.

Wirtschafts-Nato mit grenzenlosen Befugnissen.

taftaDie Verhandlungen haben in Washington begonnen – und zwar mit der erklärten Absicht, ein Abkommen zu unterzeichnen, das eine transatlantische Freihandelszone (Transatlantic Free Trade Area, Tafta) begründen wird. Die Vorteile, die eine solche „Wirtschafts-Nato“ den Unternehmen bieten würde, wären bindend, dauerhaft und praktisch irreversibel, weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden kann. Die Verhandlungen über das TTIPTafta- Projekt finden hinter verschlossenen Türen statt. Damit wird gewährleistet, daß jenseits des geschlossenen Zirkels der „Handelspolitiker“ niemand vorzeitig mitbekommt, was tatsächlich auf dem Spiel steht. Andererseits haben 600 offizielle Berater der Großkonzerne privilegierten Zugang zu den Dokumenten und zu den Entscheidungsträgern. Textentwürfe werden nicht veröffentlicht, die Öffentlichkeit und die Presse werden außen vor gelassen, bis der endgültige Deal unter Dach und Fach ist.

ttipFür die Heimlichtuerei gibt es einen einfachen Grund. Ein solches Abkommen würde die nationalen Regierungen bis hinunter zu den Kommunalverwaltungen verpflichten, ihre aktuelle und künftige Innenpolitik dem umfangreichen Regelwerk anzupassen. In diesem Abkommen wären auf diplomatischer Ebene ausgehandelte Gesetzesvorgaben festgeschrieben, die nach dem Wunsch der Unternehmen auch viele nicht handelsbezogene Bereiche beträfen: etwa die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Grenzwerte chemischer und toxischer Belastung, das Gesundheitswesen und die Arzneimittelpreise, das Recht auf Privatsphäre im Internet, Energieversorgung und kulturelle „Dienstleistungen“, Patente und Urheberrechte, die Nutzung von Land und Rohstoffen, die Rechte und die Arbeitsmöglichkeiten von Immigranten, die öffentliche Auftragsvergabe und vieles andere mehr.

protestDie Unterzeichnerstaaten müßten gewährleisten, daß „ihre Gesetze, Regelwerke und administrativen Verfahren“ die im Abkommen vereinbarten Vorgaben einhalten. Im Zweifel würden sie dazu gezwungen: Bei etwaigen Verstößen gegen den Vertrag mü.te sich der jeweilige Staat einem Streitschlichtungsverfahren unterwerfen, wonach das renitente Land mit Handelssanktionen belegt werden kann. Daß das nicht übertrieben ist, zeigt ein Blick auf andere Handelsabkommen mit dem attraktiven Etikett „Freihandel“: 2012 untersagte die WTO den USA eine Kennzeichnung für Konserven, die den Schutz von Delfinen garantiert oder die Herkunft von Fleischprodukten nachweist.

textUnd die EU unterlag der WTO im Konflikt um genveränderte Lebensmittel. Und sie muß auf WTO-Beschluß zig Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie Wachstumshormone für Schlachttiere verbietet.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie in der Ausgabe Europa Spezial 2 - Ausgabe 2 / 348

 

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