EXTRA 14/356 - Editorial

21 Juli, 2014

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Ausgabe 14/356

Gast-Editorial

„Brüsseler „Solidaritätsklausel“ schafft rechtlichen Rahmen für EU-Gewalt gegen die Bürger !!! Während sich die „Party People“ an ihrem schwarz-rot-gelben Fußballpatriotismus berauschten und die Realität noch mehr als sonst ausblendeten, wurden still und leise neue EU-Richtlinien erlassen, um bei Bedarf aufkommenden Bürgerunmut notfalls auch militärisch und mit Waffengewalt zu unterdrücken.

Im harmlosen EU-Neusprech wird das als „Solidaritätsklausel“ bezeichnet und wurde am 24. Juni 2014 beschlossen. Sie soll es der EU ermöglichen, „im Falle von Terroranschlägen, natürlichen oder menschengemachten Katastrophen geschlossen zu handeln“. Die EU schafft dadurch den rechtlichen Rahmen für einen europaweiten bewaffneten Einsatz der Polizei und des Militärs. „Die Verabschiedung im Rat für Allgemeine Angelegenheiten geschah im Verborgenen: Der Punkt tauchte nicht in der Tagesordnung des Treffens auf. Die Presse war nicht informiert. Jedoch handelt es sich um eine der umstrittensten Regelungen der EU-Verträge!!! Genau deshalb war die Ausformulierung der „Solidaritätsklausel“ bei der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden“, sagte der Bundestagsabgeordnete der Linken, André Hunko.

Die „Solidaritätsklausel“ kann ein Staat geltend machen, wenn eine Krise seine „Bewältigungskapazitäten eindeutig übersteigt“, wie aus einer Stellungnahme des EU-Rats hervorgeht. Die EU-Staaten müssen dann „alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente“ mobilisieren. Die Rede ist von „operativen, politischen oder finanziellen Instrumenten und Strukturen“. Hierzu gehören ausdrücklich auch polizeiliche und militärische Maßnahmen.

Auch der Einsatz der „Europäischen Gendarmerie-Truppe“ (EUROGENDFOR) wird durch die „Solidaritätsklausel“ ermöglicht. Die EU-Apparatschiks, die still und leise, aber absolut zielstrebig an ihrer EUDSSR basteln, mögen charakterlich fragwürdig sein, aber ungeschickt sie sind nicht, wenn es darum geht, entscheidende Richtlinien so zu verstecken, daß der in der Regel faule EU-Abgeordnete oft gar nicht bemerkt, wofür er mit „Ja“ stimmt. So geschehen auch seinerzeit mit der Legitimierung der Todesstrafe, die in eine Fußnote gepackt wurde, und die aussagt: „außer im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr“, dann ist die Todesstrafe möglich.

Professor Karl Albrecht Schachtschneider wies einmal darauf hin, daß im Lissabon-Vertrag auf diese Weise die Todesstrafe in der EU eingeführt wurde. Nicht für Schwerstverbrecher, sondern für Bürger, die gegen die heraufziehende EU-Diktatur aufbegehren.
Die EU hat nun alle Gewalt, zu jeder Zeit den Notstand auszurufen und sowohl Polizei als auch das Militär zur Bekämpfung eines Aufstandes einzusetzen und scharf schießen zu lassen. Und man kann sicher sein, daß die EU-Machthaber nur noch auf die Krise warten, oder diese bei Gelegenheit selbst herbeiführen, um dann zu deren Überwindung ihre Diktatur ganz offiziell einzuführen.

Wenn dann das Volk aufbegehrt, werden polnische Bewaffnete in der BRD auf Demonstranten schießen und bundesdeutsche in Griechenland. Skrupel sind hinderlich, wenn auf Dissidenten und/oder Demonstranten geschossen werden soll. Und wenn Polizisten oder Soldaten nicht auf die eigenen Leute losgelassen werden, sondern auf gänzlich Fremde, dann tötet sich‘s leichter, so offenbar das Kalkül der EU-Völkerverderber und ihrer pseudo-gutmenschlichen Handlanger.“

Der Text wurde uns freundlicherweise übermittelt und wir fanden ihn wichtig zur Veröffentlichung.

Ihre Ingrid

 

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