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Kommt die Wohnsteuer?

26 Juli, 2014

Düstere Aussichten für Immobilienbesitzer und Mieter

Kommt die Wohnsteuer?

Über eine mögliche Zwangsbelastung für Immobilienbesitzer wurde schon häufiger spekuliert, doch bisher hat sich die Politik davor gescheut – öffentlich jedenfalls. In Frankreich gibt es sowas schon, und das könnte Vorbild werden. Das dortige Abgabensystem gerät mehr und mehr in den Fokus unserer staatlichen Insolvenzverwalter. Denn in Frankreich ist einmal im Jahr die Wohnsteuer (taxe d’habitation) zu entrichten. Nur auf Antrag kann diese auch in monatlichen Raten beglichen werden. Die Wohnsteuer wird nach der Größe der Wohnung, also nach Quadratmeter berechnet. Sie variiert von Region zu Region. Die Steuer liegt im dreistelligen Euro-Bereich.

Doch auch der Vermieter kommt in Frankreich nicht ungeschoren davon: Er muß ebenfalls eine Steuer auf seine Wohnung bezahlen, die der bundesdeutschen Grundsteuer ähnlich und nach denselben Kriterien wie die Wohnsteuer errechnet wird. Wohnt man also in seiner eigenen Wohnung oder in seinem eigenen Haus, zahlt man sowohl die Taxe d’habitation als auch die Taxe foncière. Für ein durchschnittliches Haus sind dann schnell mal 300 Euro pro Monat fällig.

Auch muß in Frankreich bei einem Verkauf der Immobilie der Wertzuwachs versteuert werden, falls es sich nicht um den selbst genutzten Hauptwohnsitz handelt. Höhe des Steuersatzes: Satte 32,5 Prozent! Der Abzug des Inflationsausgleichs vom steuerpflichtigen Wertzuwachs innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Erwerb ist seit neuestem nicht mehr möglich.

In Deutschland wecken die französischen Regelungen und Maßnahmen bei so manchen Parteienvertreter Begehrlichkeiten. Käme es auch hierzulande zu einer Umsetzung dieses Systems, hätte dies katastrophale Auswirkungen für Sie als Immobilienbesitzer oder Mieter. Als Immobilienbesitzer können Sie schwerlich vor dem staatlichen Zugriff „fliehen“. Im Zuge der sich verschlimmernden Eurokrise wird sich die Schlinge der Zwangsalimentierungen also immer weiter zuziehen.

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