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Die Unverschämtheit der deutschen Justiz

01 August, 2013
Der Fall Gustl Mollath:

Die Unverschämtheit der deutschen Justiz

"113 Seiten Unverschämtheit". Fall Mollath: Strafverteidiger-Demo vor dem Landgericht. Kein gutes Haar läßt der Vorsitzende der "Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger" an der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath. Jan Bockemühl bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als "113 Seiten Unverschämtheit".

Am Freitag wollen er und seine Kollegen demonstrieren. "Freiheit für Gustl Mollath und alle anderen Unterdrückten". An sich sind solche Forderungen nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Wenn allerdings die "Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger" unter diesem Motto zu einer Demonstration aufruft, ist das durchaus bemerkenswert, offenbart es doch – über den Fall Gustl Mollath hinaus – ein fundamentales Mißtrauen in den Rechtsstaat.

Unterbringung in der Forensik: "Es ist teilweise erschreckend".

Der Regensburger Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl, Vorstandsvorsitzender der Initiative, sieht dieses Mißtrauen – was die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie anbelangt – durchaus als begründet an. "Es ist teilweise erschreckend, wer da drin sitzt, wie lang da jemand drin sitzt und wie selten eine Überprüfung stattfindet." Ein Beispiel dafür sei etwa, daß es nur alle fünf Jahre ein externes Gutachten gebe. Und während der Fall von Gustl Mollath mittlerweile für breite Aufmerksamkeit sorgt, "haben die meisten der Untergebrachten in aller Regel keine Lobby".



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