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Karlsruhe Entscheidung: EZB "Kreditgeber der letzten Instanz"

11 März, 2014

... von welcher "Verfassung" sprechen die eigentlich in Zusammenhang mit dem "Bundes(kasperle)Verfassungsgericht" immer?

Die BRD-(NGO) hat doch nichts weiter als ein jämmerliches Grundgesetz.

Was aber ist die völkerrechtliche Definition für ein Grundgesetz?

Zur Erinnerung, erhellendes - hier noch mal die völkerrechtliche Definition:

Definition Grundgesetz: Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siebermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD).


(Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002)

 

 

 

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