Keine Rechtskraft von Urteilen ohne richterliche Unterschrift

11 März, 2014

... zur Erinnerung: ohne Unterschrift des Richters können Urteile keine Rechtskraft erlangen. Auch nachträgliche Unterschriften nutzen da nix - das ist dann Urkundenfälschung! Keine Unterschrift = keine Rechtskraft, keine Rechtskraft = Das Urteil erlangt keine Rechtswirksamkeit. keine Rechswirksamkeit = Fristen können sich nicht in Gang setzten. 

Ergebnis: Rechtsungültigkeit des Urteils!!

Hintergrund warum die Richter nicht mehr unterschreiben (denn die wissen ganz genau warum sie es nicht tun):

Es gibt spätestens seit 04/2006 keine Staatsrichter mehr nach Art 101 GG. (Bundesbereinigungsgesetze - einfach mal googlen-, die Alliierten haben die BRD-NGO damit vollständig handlungsunfähig gestellt)

Richter sind nur noch Privatpersonen und somit Privatrichter. Sie handeln als Privatpersonen. Gerichte haben nur noch den Status von freiwilliger Gerichtbarkeit, oder auch Standgerichten.

Spricht sich das bei den BRD-Schlaf-Schafen rum, das sie total verarscht werden, tja dann, dann ist der Bock fett!

Nach außen täuschen die Richter aber immer noch vor, sie seien Staatsrichter, da sie von der Politik gedeckt werden.

(Gesindel halt - werden alles prima Windspiele, denn Laternen gibt es genug ...)

Tatsächlich aber handeln Richter seit vieln Jahren nur noch nach Handelsrecht. Hier: dem internationalen Handelsrecht.

Es ist müssig anzumerken, dass es das tatsächlich aber das internationale Seerecht ist, das im Handelrecht eigebettet wurde, nachdem die BRD-Scheingerichtbarkeit handelt - das internationale Seerecht (Handelsrecht) es ist natürlich:

Rothschild´s Recht ... fragt sich nur wie lange noch

So sieht´s aus !!!

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